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Zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung 

22. Oktober 2024
Stellungnahmen
Foto: Dieter Schütz/pixelio

Der Referentenentwurf des BMI vom Oktober 2024 zielt auf eine Reform der Integrationskurse, die durch die fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung umgesetzt werden soll. Die Änderungen konzentrieren sich auf mehrere Aspekte, die im Wesentlichen auf Effizienzsteigerung und Kostenreduktion abzielen sollen.

Unter anderem ist vorgesehen, dass ab Mai 2025 die speziellen Integrationskurse (Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse) gestrichen werden. Im Jahr 2023 betrug der Anteil dieser Kurse in Summe lediglich 4,7% (!) am gesamten Kursaufkommen (BaMF: Schlüsselzahlen Integrationksurse 2023). Die angestrebte Kostenreduzierung ist somit marginal.

Der Bremer Rat für Integration weist darauf hin, dass im Bundesland Bremen insbesondere Jugendintegrationskurse ein wichtiges Angebot darstellen, um jungen Erwachsenen das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen. Im Vergleich zu anderen Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg und in Relation zu den anderen Kursarten werden in Bremen vergleichsweise viele junge Erwachsene in Jugendintegrationskursen unterrichtet.

Da in Jugendintegrationskursen nicht mehr Schulpflichtige bis maximal 26 Jahre teilnehmen können, befinden sich die Teilnehmer:innen (TN) in einer Umgebung mit Gleichaltrigen, deren Lebensalltag sich ähnelt. Soziale Bindungen können leichter hergestellt werden als in allgemeinen Integrationskursen, in denen junge Erwachsene mit Lebensälteren gemeinsam unterrichtet werden. Auf die Bedürfnisse der TN kann somit besser eingegangen und eine vertrauensvolle Lernatmosphäre gefördert werden. Die nur in den Jugendintegrationskursen beinhaltete Praktikumsphase stellt eine wichtige Möglichkeit dar, um einen Einblick in die Berufswelt zu erhalten. Kontakte zu Unternehmen und Betriebe können bereits während der Kursteilnahme geknüpft werden und im Idealfall nach Beenden des Deutschkurses den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen. Schließlich bietet die erhöhte Anzahl an Unterrichtseinheiten (UE) von 1.000 UE im Vergleich zu 600 UE in allgemeinen Integrationskursen ein angemessenes Setting, um jungen Erwachsenen genügend Zeit zu gewähren, die deutsche Sprache adäquat zu erlernen. Dies kann ein Grund darstellen, warum die Bestehensquote der B1-Abschlussprüfung bundesweit im Jahr 2023 im Vergleich zu allgemeinen Integrationskursen mit 76,7% zu 58,1% relativ hoch war.

Der Bremer Rat für Integration spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass die speziellen Integrationskurse durch die fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung nicht gestrichen werden und weiterhin zur Verfügung stehen. Die Kosteneinsparungen durch eine Streichung dieser Formate wären marginal und stehen in keinem Verhältnis zu dem Verlust an Qualität der Kursangebote.



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