Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember 2022 möchte der Bremer Rat für Integration daran erinnern, dass sich Menschenrechte aus der Würde des Menschen ableiten lassen und sie damit begründen. Menschenrechte sind unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar. Sie stehen allen Menschen zu, unabhängig davon, wo sie leben.
Die Ursprünge der allgemeinen Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Bürger*innen, gab es bereits in der griechischen Polis. Es hat bis in die Mitte des letzten Jahrhunderts gedauert, bis diese Grundidee auf internationaler und nationaler Ebene normiert wurde. Der internationale Menschenrechtsschutz wurde durch die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” (AEMR) am 10. Dezember 1948, also vor 74 Jahren, verkündet. Neben nationalen Festschreibungen, etwa in das deutsche Grundgesetz Artikel 1 sowie dem Katalog der Grundrechte im Grundgesetz, werden die Menschenrechte auch international geschützt. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Dieser erste Satz der AEMR sichert jedem Menschen – weltweit und unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sozialer Anschauung, ethnischer und sozialer Herkunft – gleiche Rechte.
Mit Blick auf aktuelle globale, nationale und lokale politische Entwicklungen und damit einhergehende Auswirkungen, blickt der BRI kritisch auf die derzeitige Sicherung sowie Anerkennung der Menschenrechte. Denn Kriege, wie etwa der derzeitige Angriffskrieg auf die Ukraine oder die fortwährende Situation in Syrien sowie auch aktuelle Entwicklungen im Iran, wo insbesondere Frauen* um ihre Rechte kämpfen, machen es fraglich, was die internationale Gemeinschaft zur Verfestigung der Menschenrechte tut bzw. was sie nicht tut. Der BRI steht für die konsequente Anerkennung und Umsetzung der Menschenrechte.
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