Der Bremer Rat für Integration wird unter dem neuen Namen „Bremer Rat für Teilhabe und Diversität in der Migrationsgesellschaft“ (kurz: „Bremer Rat“) in eine neue Amtszeit gehen.
„In einem Einwanderungsland mit einer diversen Bevölkerung geht es heute nicht mehr um ‚Integration‘ in eine nicht definierte Mehrheitsgesellschaft“, konstatiert Dr. Jutta Berninghausen vom aktuellen Vorstand. „Vielmehr geht es um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Akteure der heutigen Migrationsgesellschaft“.
Spätestens seit 2023 wurde deutlich, dass nicht nur der Name „Bremer Rat für Integration“ aus der Zeit gefallen war, sondern dass auch die Zusammensetzung der Mitglieder, die Entscheidungsstrukturen, die Wahlordnung und Beteiligungsmöglichkeiten in Hinblick auf größere Transparenz und Handlungsfähigkeit überdacht werden mussten. Vorstandsmitglied Helmut Brandenburg berichtet, dass es zunehmend schwieriger wurde, die Mitglieder zu motivieren, in den Arbeitsgruppen mitzuarbeiten oder für den Vorstand zu kandidieren.
Um weiterhin die parteipolitisch unabhängige Brückenfunktion des Bremer Rats zwischen Gesellschaft und Politik übernehmen und die Teilhabe Zugewanderter unterstützend begleiten zu können, bedurfte es also dringend einer Professionalisierung. Deshalb schob der seit Ende 2023 amtierende dreiköpfige Vorstand – Jutta Berninghausen, Selda Kaiser und Helmut Brandenburg – mit der Unterstützung des Integrationsreferates, einen Neustrukturierungsprozess an.
Über ein Jahr lang wurden alle bestehenden Strukturen in einem sehr transparenten und gleichberechtigten Prozess zusammen mit den Mitgliedern des Rates überdacht und zusammen mit dem zuständigen Unterausschuss der Sozialdeputation in eine neue Satzung überführt, die am 12. Juni dieses Jahres von der Sozialdeputation verabschiedet wurde.
Neu ist nicht nur der Name des Gremiums, sondern auch das Verfahren zur Besetzung der Mitglieder. Durch das aktuelle Interessensbekundungsverfahren sollen migrantische Perspektiven besser in die Arbeit des Gremiums einfließen und die Anbindung an Migrant:innenorganisationen soll gestärkt werden. Zentrale Aufgaben des Bremer Rats werden die Formulierung eigener Perspektiven und Lösungsansätze zu partizipations- und integrationspolitischen Fragestellungen im Land Bremen sowie die Begleitung der Umsetzung von integrations- und partizipationspolitischen Maßnahmen, Programmen und Konzepten des Senats und die Mitwirkung an ihrer Weiterentwicklung sein.
Besonders wichtig war den Mitgliedern im gesamten Umstrukturierungsprozess, dass der Bremer Rat auch in Zukunft parteipolitisch unabhängig arbeiten wird. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bis zwei Plenarsitzungen im Jahr gemeinsam mit dem zuständigen Senatsmitglied moderiert werden, eine Maßnahme, die den Austausch stärken, aber die Unabhängigkeit des Gremiums in keiner Weise beeinträchtigen soll.
Ziel ist es zudem, den „Bremer Rat“ auch im zukünftigen Bremer Landes Partizipations- und Integrationsgesetzes gesetzlich zu verankern. Der Vorstand des Bremer Rats begrüßt die Einführung dieses Gesetzes ausdrücklich. Mit einem solchen Gesetz macht Bremen deutlich, dass es Verbindlichkeit schaffen will, um integrationspolitische und partizipationsfördernde Anliegen langfristig vor kurzfristigen politischen Interessenslagen zu sichern.
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