Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die gesellschaftliche Teilhabe und das gleichberechtigte Zusammenleben aller Bremer:innen in einer vielfältigen Gesellschaft im Lande Bremen zu fördern und zu unterstützen.
Die Bremer Einbürgerungskampagne wurde nach 4 Jahren abgeschlossen. An Stelle der Kampagne existiert nun die Einbürgerungsinitiative mit ähnlichen Rahmenbedingungen. Die Beratungen finden nun an drei Tagen in der Woche statt.
Um die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zu bestärken, wurde die Stelle der Referent*in für PR, Kommunikation und digitale Sichtbarmachung etabliert und besetzt. Außenkommunikation, die Erstellung von Pressemitteilungen und die Pflege der Webseite des BRI gehören u. a. zu den Aufgaben.
Aufgrund der Rechtsform des Bremer Rates für Integration, ist eine Förderung durch Drittmittel (wie z. B. Spenden) nicht möglich. Aus diesem Grund wurde die Satzung geändert (siehe §7). Für die ideelle und finanzielle Förderung des Bremer Rates für Integration wurde dann der „Förderverein des Bremer Rates für Integration“ gegründet.
Die Geschäftsstelle wurde um die Stelle der Referent*in für Vielfalt und Antidiskriminierung erweitert. Zu den Aufgaben gehört es u. a. den Vorstand zu den Themen gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten, Vielfalt und Antidiskriminierung zu beraten, sowie Publikationen zu diesem Themenfeld zu erstellen und Veranstaltung zu konzipieren und durchzuführen.
In diesem Jahr wurde die Bremer Einbürgerungskampagne etabliert. Eine Kampagne in Kooperation mit dem Migrationsamt, dem Senator für Inneres und der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Der BRI hatte hierbei eine besondere Aufgabe: Die Einbürgerungslots*innen. Diese beraten Interessent*innen in verschiedenen Sprachen für ihr Anliegen zur Einbürgerung. Zusätzlich wurde die Stelle einer professionellen Beraterin geschaffen. Die Beratungen finden hier noch zwei Mal die Woche statt.
Erstmalig stellte das Sozial-Ressort eine Stelle in Vollzeit für das Büro des Bremer Rates zur Verfügung und trieb somit die Professionalisierung der Geschäftsstelle voran. Ab diesem Zeitpunkt war es möglich, die Koordinatorin des BRI als Ansprechperson für alle Belange zu kontaktieren. Diese Stelle bildet bis heute die Brücke zwischen Politik, Ehrenamt und Zivilgesellschaft.
Mit der neuen Geschäftsordnung vom 01.09.2014 ist der Vorstand siebenköpfig besetzt. Die Amtszeit des Rates für Integration beträgt vier Jahre.
Unmittelbar vor dem Ende der ersten Legislaturperiode hat der Rat Anfang 2009 die Satzung erneut geändert. Nun ist für jedes Mitglied eine Vertretung vorgesehen. Neu ist, dass der Zentralelternbeirat im Rat vertreten ist. Außerdem wurden acht in der Integrationsarbeit besonders erfahrene Personen zusammen mit ihren Vertreter*innen aus einer Reihe von nominierten Personen ausgewählt.
In der Sitzung am 06. September 2007 folgte die Deputation dem Vorschlag des Bremer Rates für Integration, die Arbeitsperiode um zwei weitere Jahre zu verlängern und den Rat mit einem fünfköpfigen Vorstand und fünf Arbeitsgruppen neu zu strukturieren. Künftig wird der Bremer Rat für Integration in der Mitte der politischen Legislaturperiode neu gebildet.
Am 19. Januar 2005 hat sich der Bremer Rat für Integration konstituiert. Die Amtszeit betrug erst mal zwei Jahre.
Die Bremer Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration hat am 16. Dezember 2004 die Bildung des „Bremer Rates für Integration“ beschlossen.
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