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Keine Abschiebungen aus Kirchenasyl – Appell des Bremer Rates für Integration

10. Dezember 2024
Stellungnahmen

Sehr geehrter Herr Senator Mäurer,

der Bremer Rat für Integration kritisiert ausdrücklich die Versuche der Innenbehörde, in Amtshilfe für das Migrationsamt das Kirchenasyl in der Zionsgemeinde zu brechen und eine Abschiebung durchzuführen. 

Kirchenasyl ist ein wichtiger, unverletzlicher Schutzraum in besonderen Härtefällen, das es ermöglicht, Menschen eine erneute Chance auf Asyl zu gewähren und problematische Entscheidungen des Migrationsamtes erneut zu prüfen.Kirchenasyl wird nur nach sorgfältiger Prüfung gewährt. Dies wird schon allein dadurch deutlich, dass letztendlich in 75 % der Fällen von gewährtem Kirchenasyl doch Asyl gewährt wurde. 

Die 2015 mit den Kirchen geschlossene Vereinbarung, dass Kirchen nach einem rechtsstaatlichen Verfahren in besonderen Härtefällen Asyl gewähren können, darf nicht in Frage gestellt werden. 

Der Bremer Rat für Integration fordert daher den Senat auf, sich klar und unmissverständlich zu der Institution des Kirchenasyls zu bekennen und keine weiteren Abschiebungen aus dem Kirchenasyl vorzunehmen. 

Der Vorstand Des Bremer Rats für Integration

Helmut Brandenburg, Selda Kaiser, Jutta Berninghausen



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