Der Bremer Rat für Integration begrüßt ausdrücklich, dass in Bremen erstmals ein
Polizeibeamter seinen Dienst mit einer religiös motivierten Kopfbedeckung antreten konnte.
Wir sehen darin ein wichtiges Signal für eine moderne, vielfältige und bürgernahe Polizei, die
den gesellschaftlichen Realitäten gerecht wird.
Dieser Schritt ist nicht nur ein Zeichen von Offenheit, sondern auch ein Ausdruck der in
unserer Verfassung verankerten Grundrechte. Artikel 4 des Grundgesetzes schützt die
Freiheit der Religionsausübung; Artikel 12 garantiert die freie Berufswahl. Diese Rechte
gelten selbstverständlich auch für Beamt:innen.
Dass Vielfalt und Neutralität miteinander vereinbar sind, zeigen internationale Beispiele wie
London oder Toronto, wo Polizist:innen mit religiösen Symbolen seit langem zum Alltagsbild
gehören – ohne dass dadurch das Vertrauen in die staatliche Neutralität Schaden genommen
hätte. Auch in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 2015 klargestellt, dass ein
pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Lehrerinnen mit Kopftuch leisten seither engagierte, professionelle Arbeit – sie sind Teil der
Lösung, nicht des Problems.
Es ist daher an der Zeit, dass sich auch Polizei und Justiz in ganz Deutschland an diesem
Fortschritt orientieren. Der gesellschaftliche Wandel hin zu mehr Diversität ist Realität. Ihn
zu ignorieren, bedeutet Rückschritt – ihn zu gestalten, bedeutet Zukunftsfähigkeit.
Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträger:innen: Stärken Sie das Vertrauen in
eine offene, demokratische Gesellschaft. Religiöse Sichtbarkeit darf kein
Ausschlusskriterium für den öffentlichen Dienst sein.
Bremen hat mit diesem Schritt Mut gezeigt. Wir hoffen, dass viele Bundesländer diesem
Beispiel folgen.
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